Page 9 - ZBI-Nachrichten 4/2019
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Ingenieure im Öffentlichen Dienst



             GKV oder PKV: Wahlfreiheit für Beamte längst überfällig*)

             Von Christoph Pannen und Stefan Sieben




           M         ehrere  Bundesländer  wol-  spruchnahme  auf  zusätzliche  Beihil -  nach  den  beitragspflichtigen  Ein -
                     len  Beamten  den  Weg  in
                                                                                  nahmen  (§240  SGB  V).  Dazu  kann
                                               fen verzichten. Die Pauschale bemisst
                     die  gesetzliche  Kranken -
            ver si che rung  (GKV)  erleichtern.  In  sich  höchstens  nach  dem  hälftigen  auch die pauschale Beihilfe ge hören.
                                               Beitrag einer Krankenversicherung im
            Hamburg können seit dem 1. August  Basistarif.  Die  pauschale  Beihilfe  er -
                                                                                  Komplizierte beitragsrecht-
            2018  neue  Beamte  oder  solche,  die  möglicht aber keinen Wechsel von der
                                                                                  liche Bewertung der
            bereits freiwillig in der GKV versichert  PKV in die GKV.
                                                                                    pauschalen Beihilfe
            sind, einen Beitragszuschuss als „pau-
                                               Mehrere Bundesländer wollen Beam -
            schale Beihilfe“ erhalten und sich so                                 Die Gesamthöhe der pauschalen Bei -
                                               ten den Verbleib in der GKV erleich-
            zwischen GKV und privater Kranken -                                   hilfe für freiwillige Mitglieder der GKV
                                               tern. So gibt es konkrete Beschlüsse in
            versicherung  (PKV)  entscheiden.  Bis -                              setzt  sich  aus  maximal  drei  Kompo -
                                               Brandenburg, Bremen und Thüringen
            her gab es diese Wahlfreiheit nur zu                                  nenten  zusammen.  Sie  wird  zum
                                               (alle ab 1. Januar 2020). In Berlin gibt
            erschwerten Bedingungen: Wenn die                                     einen in Höhe von 50 Prozent des auf
                                               es entsprechende Überlegungen. Alle
            GKV-Option gewählt wurde, mussten                                     die  Bezüge  des  Beihilfeberechtigten
                                               Modelle beziehen sich auf das Ham -
            Beamte  die  Beiträge  zu  100  Prozent                               entfallenden  Krankenver sicherungs -
                                               burger  Vorbild,  das  in  den  zentralen
            selbst  tragen.  Das  dies  auch  anders                              bei trags gewährt. Diese Komponente
                                               Regelungen kopiert wird.
            geht, zeigt nun als erstes Bundesland                                 ist steuer- und beitragsfrei.
            Hamburg: Die GKV wird attraktiver.
                                               Wahlfreiheit entspricht            Darüber hinaus werden als pauschale
            Die  Hamburger  Bürgerschaft  hat  am                                 Beihilfe  50  Prozent  des  auf  weitere
                                               Bedürfnissen vieler Beamter
            16.  Mai  2018  das  „Gesetz  über  die                               beitragspflichtige  Einnahmen  des
            Einführung  einer  pauschalen  Beihilfe  Heute  sind  mehr  als  acht  von  zehn  Beihilfeberechtigten,  zum  Beispiel
            zur  Flexibilisierung  der  Krankheits -  Beamten in Deutschland privat kran-  Zins einnahmen,  entfallenden  Kran -
            vorsorge“  beschlossen.  Damit  wurde                                 kenversicherungsbeitrags  gewährt.
                                               kenversichert.  Sie  sind  aufgrund  be -
            eine neue Form der Beihilfe geschaf-                                  Beteiligt  sich  ein  Dritter  an  diesen
                                               sonderer Regelungen von der Sozial -
            fen. Freiwillig in der GKV oder in einer  versicherungspflicht  befreit.  An  die  Beiträgen  des  Beihilfeberechtigten,
            privaten Krankenvollversicherung ver-  Stelle  der  Sozialversicherung  tritt  bei  werden  die  zu  berücksichtigenden
            sicherte  Beihilfeberechtigte  können                                 Auf wendungen um den entsprechen-
                                               ihnen die Fürsorge durch den Dienst -
            alternativ  zur  bisherigen  „individuel-                             den Betrag gemindert. Diese Kompo -
                                               herrn.
            len“  Beihilfe,  die  jeweils  anhand  der                            nente  der  pauschalen  Beihilfe  unter-
            tatsächlich  anfallenden  Aufwen dun -  Aufgrund  der  gesetzlichen  Versiche -  liegt der Steuerpflicht und damit der
            gen gewährt wird, eine pauschale Bei -  rungs freiheit  haben  Beamte  grund-  Beitragspflicht.
            hilfe wählen. Es handelt sich um eine  sätzlich die Wahl, ob sie sich freiwillig
            freiwillige  Entscheidung,  die  einen  in  der  GKV  (Bleiberecht)  oder  in  der  Als dritte Komponente der Pauschale
            schriftlichen  Antrag  erfordert.  Die  PKV  versichern.  Die  bei  Arbeitneh -  werden 50 Prozent der nachgewiese-
            pauschale Beihilfe beträgt grundsätz-  mern  geltende  Versicherungspflicht -  nen Kosten für eine (gesetzliche oder
            lich die Hälfte der anfallenden Kosten  grenze ist irrelevant.        private)  Krankenvollversicherung  für
                                                                                  berücksichtigungsfähige  Angehörige
            einer Krankenvollversicherung, unab-
                                               Wenn die GKV-Option gewählt wird,  gewährt. Zu den berücksichtigungsfä-
            hängig davon, ob eine Mitgliedschaft
                                               sind  Beamte  als  freiwillig  Versicherte  higen  Angehörigen  gehören  Kinder
            in  der  GKV  oder  der  PKV  besteht.
                                               im  Prinzip  genauso  gestellt  wie
            Ergänzende  Beihilfen  werden  neben                                  des  Beihilfeberechtigten,  die  bei  ihm
                                               Selbstständige  und  Freiberufler.  Sie
            der  pauschalen  Beihilfe  nicht  ge -                                im Familienzuschlag nach dem Ham -
                                               müssen in diesem Fall die Beiträge zu  burgischen Besoldungsgesetz berück -
            währt.
                                               100  Prozent  selbst  tragen.  Die  Bei -  sichtigt werden, sowie sein Ehegatte
            Einen Anspruch auf pauschale Beihilfe  tragshöhe hängt – bis zur Beitragsbe -  bzw. Lebenspartner, wenn dieser ein
            haben  alle  neu  eingestellten  Beam -  messungsgrenze  –  vom  Ein kommen  Jahreseinkommen  von  weniger  als
            ten,  die  vorher  gesetzlich  versichert  ab.  Dennoch  besteht  bei  einer  Ver -  18.000  Euro  hat,  und  zwar  in  dem
            waren;  alle  vorhandenen  Beamten,  sicherung  in  der  GKV  bisher  nur  ein
            die  bereits  heute  freiwillig  gesetzlich  eingeschränkter  Beihilfean spruch.  Da
            versichert sind, sowie alle privat versi-  Beamte zu den freiwillig Versicherten  *)  Nachdruck mit freundlicher Genehmigung aus
                                                                                     „ersatzkasse magazin“ Nr. 4/2019, Zeitschrift
            cherten Beamten, wenn sie bei Inan -  zählen,  bemessen  sich  die  Beiträge  des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek).



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