Page 19 - ZBI-Nachrichten 2-3/2017
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Bericht aus Brüssel



             Bundesregierung reicht Klage gegen EU-Kommission ein

             Baunormen der EU unzureichend umgesetzt




           B      estimmte  Baunormen  der  EU  duktnormen Ein wände vorgebracht –  nicht  mehr  überprüfen,  ob  diese
                  sind  aus  Sicht  der  Bundes -
                                               nach Art. 18 der Verordnung (EU) Nr.
                                                                                  gesundheitsschädliche  Stoffe  in  die
                  regierung  unzureichend  oder
                                                                                  steller  der  Fußböden  wären  nicht
                                               Lücken in den Nor men zu schließen.
            lückenhaft umgesetzt. Darum hat die  305/2011  –  um  die  bestehenden  Innenraumluft  abgeben.  Die  Her -
            Bundesregierung  am  19.  April  eine  Zwei  Einwände  wurden  seitens  der  mehr  verpflichtet,  einen  Nachweis
            Klage gegen die EU-Kommission beim  EU-Kommission zurückgewiesen. Die -  über  die  Emissionen  ihrer  Boden -
            Gericht der Europäischen Union (EuG)  se  beziehen  sich  auf  Holzfußböden  beläge zu geben. Es bestünde daher
            eingereicht.  Würden  die  Normen  in  und  Sportböden.  Dagegen  wird  nun  die Gefahr, dass Hauseigentümer und
            der jetzigen Form angewendet, wären  Klage  vor  dem  Europäischen  Gericht  Mieter  einer  höheren  Schadstoff -
            die  Bauwerkssicherheit  sowie  der  erhoben.                         konzentration ausgesetzt werden.
            Umwelt-  und  Gesundheitsschutz  der
                                               Die Kommission hält zusätzliche Qua -  Die  Klage  Deutschlands  zielt  darauf
            Bevölkerung gefährdet.
                                               li tätseigenschaften  bzw.  Produktan -  ab,  dass  die  genannten  Entschei -
            Die EU-Mitgliedstaaten sind verpflich-  forderungen in europäischen Normen  dungen  der  Kommission  durch  ein
            tet, europäisch harmonisierte Nor men  für rechtswidrig und hat Hinweise auf  Urteil  des  EuG  aufgehoben  werden
            für  Bauprodukte  anzuwenden,  um  national  geltende  ergänzende  Rege -  und  die  Möglichkeit  nationaler  Er -
            deren  Qualitätseigenschaften  zu  be -  lungen  aus  den  Normen  gestrichen.  gänzungsregelungen  rechtsverbind-
            stimmen und zu kontrollieren. Sie dür-  Nach  deutscher  Auffassung  werden  lich  eröffnet  wird.  Die  Klageschrift
            fen  über  die  europäische  CE-Kenn -  damit  die  Regelungsmöglichkeiten  wurde zwischen den Ländern und der
            zeichnung  hinaus  keine  weiteren  zur Errichtung sicherer Bauwerke wei-  Bun desregierung  abgestimmt  und
            Prüfungen  verlangen.  Dies  hatte  der  ter  eingeschränkt  und  das  Umwelt-  wird  fristgerecht  beim  Euro päischen
            Europäische  Gerichtshof  jüngst  ent-  und  Verbraucherschutzniveau  abge-  Ge richt  eingereicht.  Die  Klagefrist
            schieden.                          senkt.                             endete  am  19.  April  2017.  In  der
                                                                                  andauernden Übergangsphase gelten
            Nach  Auffassung  der  Bun des regie -  Ein Beispiel: Würden die harmonisier-
                                                                                  die  bisherigen  Anforderungen  an
            rung gefährden die existierenden Nor -  ten  EU-Normen  derzeit  ohne  ergän-
                                                                                  Bau produkte fort, die in den –bauord-
            men  die  Bauwerks sicher heit  sowie  zende  Angaben  angewendet,  könn-
                                                                                  nungsrechtlichen  Regelungen  der
            be stimmte  Anfor derungen  des  Um -  ten  Bauunternehmen,  die  zum  Bei -
                                                                                  Bundesländer  festgelegt  sind.  Damit
            welt- und Ge sund heits schutzes. 2015  spiel Fußbodenbeläge für Sporthallen
                                                                                  ist sicheres Bauen weiterhin möglich.
            hatte  Deutsch land  deshalb  gegen  6  oder  Kindereinrichtungen  sowie
            unvollständig  harmonisierte  Baupro -  Parkett und Holzfußböden einbauen,                     (BMUB)





























                                                                                                               © panthermedia.net / eabff


            zbi nachrichten 2/3-17                                                                            19
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