Page 19 - ZBI-Nachrichten 2-3/2017
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Bericht aus Brüssel
Bundesregierung reicht Klage gegen EU-Kommission ein
Baunormen der EU unzureichend umgesetzt
B estimmte Baunormen der EU duktnormen Ein wände vorgebracht – nicht mehr überprüfen, ob diese
sind aus Sicht der Bundes -
nach Art. 18 der Verordnung (EU) Nr.
gesundheitsschädliche Stoffe in die
regierung unzureichend oder
steller der Fußböden wären nicht
Lücken in den Nor men zu schließen.
lückenhaft umgesetzt. Darum hat die 305/2011 – um die bestehenden Innenraumluft abgeben. Die Her -
Bundesregierung am 19. April eine Zwei Einwände wurden seitens der mehr verpflichtet, einen Nachweis
Klage gegen die EU-Kommission beim EU-Kommission zurückgewiesen. Die - über die Emissionen ihrer Boden -
Gericht der Europäischen Union (EuG) se beziehen sich auf Holzfußböden beläge zu geben. Es bestünde daher
eingereicht. Würden die Normen in und Sportböden. Dagegen wird nun die Gefahr, dass Hauseigentümer und
der jetzigen Form angewendet, wären Klage vor dem Europäischen Gericht Mieter einer höheren Schadstoff -
die Bauwerkssicherheit sowie der erhoben. konzentration ausgesetzt werden.
Umwelt- und Gesundheitsschutz der
Die Kommission hält zusätzliche Qua - Die Klage Deutschlands zielt darauf
Bevölkerung gefährdet.
li tätseigenschaften bzw. Produktan - ab, dass die genannten Entschei -
Die EU-Mitgliedstaaten sind verpflich- forderungen in europäischen Normen dungen der Kommission durch ein
tet, europäisch harmonisierte Nor men für rechtswidrig und hat Hinweise auf Urteil des EuG aufgehoben werden
für Bauprodukte anzuwenden, um national geltende ergänzende Rege - und die Möglichkeit nationaler Er -
deren Qualitätseigenschaften zu be - lungen aus den Normen gestrichen. gänzungsregelungen rechtsverbind-
stimmen und zu kontrollieren. Sie dür- Nach deutscher Auffassung werden lich eröffnet wird. Die Klageschrift
fen über die europäische CE-Kenn - damit die Regelungsmöglichkeiten wurde zwischen den Ländern und der
zeichnung hinaus keine weiteren zur Errichtung sicherer Bauwerke wei- Bun desregierung abgestimmt und
Prüfungen verlangen. Dies hatte der ter eingeschränkt und das Umwelt- wird fristgerecht beim Euro päischen
Europäische Gerichtshof jüngst ent- und Verbraucherschutzniveau abge- Ge richt eingereicht. Die Klagefrist
schieden. senkt. endete am 19. April 2017. In der
andauernden Übergangsphase gelten
Nach Auffassung der Bun des regie - Ein Beispiel: Würden die harmonisier-
die bisherigen Anforderungen an
rung gefährden die existierenden Nor - ten EU-Normen derzeit ohne ergän-
Bau produkte fort, die in den –bauord-
men die Bauwerks sicher heit sowie zende Angaben angewendet, könn-
nungsrechtlichen Regelungen der
be stimmte Anfor derungen des Um - ten Bauunternehmen, die zum Bei -
Bundesländer festgelegt sind. Damit
welt- und Ge sund heits schutzes. 2015 spiel Fußbodenbeläge für Sporthallen
ist sicheres Bauen weiterhin möglich.
hatte Deutsch land deshalb gegen 6 oder Kindereinrichtungen sowie
unvollständig harmonisierte Baupro - Parkett und Holzfußböden einbauen, (BMUB)
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