Page 8 - ZBI-Nachrichten2-3-2023
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Ingenieure im Öffentlichen Dienst



            Digitalisierung von Behördenleistungen

            Eckpunkte für eine moderne und zukunftsgerichtete Verwaltung




            A      ls  Unterrichtung  durch  die  bereits  111  entwickelten  Leistungen  stellt  der  Bund  laut  Vorlage  zentrale
                                                                                  Basisdienste  bereit  -  unter  anderem
                   Bundesregierung
                                     liegen
                                               überall  in  ihren  Behörden  und  Kom -
                   „Eck punkte für eine moder-
            ne  und  zukunftsgerichtete  Verwal -  munen zum Einsatz zu bringen.   ein  Bürgerkonto  mit  Postfach  -  und
                                                                                  legt  wesentliche  Verwaltungsleis -
                                               Ziel  der  Bundesregierung  ist  es  laut
            tung“  vor.  Danach  muss  die  digitale                              tungen auf Bundesebene fest, die in
                                               Vorlage, die Verwaltung insgesamt zu
            Beantragung  und  Erbringung  staat-                                  den  kommenden  fünf  Jahren  Ende-
                                               modernisieren und dafür unter ande-
            licher Leistungen „auf hohem Niveau                                   zu-Ende  digitalisiert  werden.  Ferner
                                               rem Leistungen und Prozesse „Ende-
            überall in Deutschland zum Standard                                   sieht der Entwurf unter anderem für
                                               zu-Ende“  zu  digitalisieren,  das  heißt
            werden“. Ein Meilenstein auf diesem                                   Unternehmensleistungen  eine  „Digi -
                                               in einem vollständig digitalen Prozess
            Weg sei das im August 2017 in Kraft                                   tal-Only“-Regelung  nach  spätestens
                                               von  der  Beantragung  über  die  Bear -
            getretene Onlinezugangsgesetz (OZG)                                   fünf  Jahren  vor,  wie  aus  der  Unter -
                                               beitung  bis  zur  Erbringung  der  Leis -
            gewesen.  Bund,  Länder  und  Kom -                                   richtung  zudem  hervorgeht.  Danach
                                               tung. Die Bearbeitungsdauer von An -
            munen seien verpflichtet worden, bis                                  regeln  die  im  Entwurf  enthaltenen
                                               trägen  könne  so  erheblich  reduziert
            Ende  vergangenen  Jahres  alle  Be -                                 Änderungen die Bereiche, für die der
                                               und  Ressourcen  auf  Behördenseite
            hördenleistungen  auch  elektronisch                                  Bund  die  Gesetzgebungskompetenz
                                               eingespart werden.
            anzubieten.  Der  Bund  biete  mittler-                               hat  und  die  „in  zulässigem  Maße  in
            weile  97  von  115  OZG-Leistungen  Als  nächste  gesetzgeberische  Maß -  die  Organisationshoheit  der  Länder
            digital  an  und  habe  seine  Pflichten  nahmen wird in der Unterrichtung der  eingreifen“.
            aus  dem  Gesetz  weitgehend  erfüllt,  „Gesetzentwurf  zur  Änderung  des
                                                                                  Weitere Abschnitte der Unterrichtung
            heißt  es  in  der  Vorlage  weiter.  Die  Onlinezugangsgesetzes“  dargestellt.
                                                                                  widmen sich „begleitenden Maßnah -
            meisten  der  für  Unternehmen  und  Danach  erleichtern  die  Änderungen
                                                                                  men  zur  Umsetzung  des  Onlinezu -
            Bürger relevanten Leistungen würden  im Gesetzentwurf die Umsetzung des
                                                                                  gangsgesetzes“,  „weiteren  Maßnah -
            aber  von  Ländern  und  Kommunen  OZG und beseitigen Hürden. Geregelt
                                                                                  men  zur  Beschleunigung  der  Ver -
            ausgeführt;  hier  seien  wegen  der  wird  den  Angaben  zufolge  etwa  die
                                                                                  waltungsdigitalisierung“  sowie  der
            hohen  Komplexität  fast  alle  Leis -  „Abschaffung“  der  Schriftform  für
                                                                                  „Zusammenarbeit von Bund, Ländern
            tungen  noch  nicht  in  ganz  Deutsch -  die  digitale  Abwicklung  von  Online -
                                                                                  und Kommunen“.
            land  digital  verfügbar.  Die  Länder  diensten  sowie  die  Verbindlichkeit
            arbeiteten  mit  Hochdruck  daran,  die  von  Nutzerfreundlichkeit  und   .  Auch  (Deutscher Bundestag)
             Anpassung der Besoldung und Versorgung
             Die Bundesregierung hatte angekündigt, das Tarifergebnis aus dem April auf die Beamtinnen und Beamten des Bundes
             übertragen zu wollen. Nun liegt der Gesetzentwurf vor. „Endlich kommt Bewegung in die Sache. Unsere Kolleginnen und
             Kollegen  haben  lange  auf  diesen  Gesetzentwurf  gewartet.  Aber  besser  spät  als  nie.  Die  vielen  intensiven  politischen
             Gespräche des dbb waren damit erfolgreich. Es ist gut, dass die Bundesregierung hier bei der zeit- und inhaltgleichen
             Übertragung ihr Wort gehalten hat. Gerade vor dem Hintergrund der schwierigen Haushaltsverhandlungen ist das ein
             Signal des Respekts an die Kolleginnen und Kollegen“, sagte Friedhelm Schäfer, der Zweite Vorsitzende und Fachvorstand
             für Beamtenpolitik des dbb, am 8. Juni 2023. „Besonders wichtig war uns, dass auch die Empfängerinnen und Empfänger
             von Versorgungsbezügen entsprechend berücksichtigt werden und auch das ist gelungen. Nun gilt es, die notwendigen
             formalen Schritte des Gesetzgebungsverfahrens schnell und sauber zu durchlaufen.“

             Der  vorgelegte  Gesetzentwurf  zu  Besoldungs-  und  Versorgungsanpassungen  sieht  vor,  dass  im  Jahr  2023  Sonder -
             zahlungen zum Ausgleich für die stark gestiegene Inflation an Beamtinnen und Beamte in Höhe von insgesamt 3.000 Euro
             steuerfrei gewährt werden. Dies gilt auch für die Versorgungsberechtigten des Bundes in Abhängigkeit der jeweils maß-
             geblichen Ruhegehalts- und Anteilssätze in der Hinterbliebenenversorgung. Im Jahr 2024 ist zum 1. März eine Anhebung
             der Dienst-, Amts- und Versorgungsbezüge um einen Sockelbetrag in Höhe von 200 Euro und anschließend um 5,3 Pro -
             zent vorgesehen. Entsprechend einer Vereinbarung des Koalitionsvertrages enthält der Gesetzentwurf zudem eine Rege -
             lung zur Wiederherstellung der Ruhegehaltfähigkeit der sogenannten Polizeizulage. Um eine möglichst zeitnahe Auszah -
             lung der Sonderzahlung zu ermöglichen, soll das Gesetz spätestens am 12. Juli 2023 im Kabinett beschlossen werden.
                                                                                                           (dbb)



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