Page 8 - ZBI-Nachrichten2-3-2023
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Ingenieure im Öffentlichen Dienst
Digitalisierung von Behördenleistungen
Eckpunkte für eine moderne und zukunftsgerichtete Verwaltung
A ls Unterrichtung durch die bereits 111 entwickelten Leistungen stellt der Bund laut Vorlage zentrale
Basisdienste bereit - unter anderem
Bundesregierung
liegen
überall in ihren Behörden und Kom -
„Eck punkte für eine moder-
ne und zukunftsgerichtete Verwal - munen zum Einsatz zu bringen. ein Bürgerkonto mit Postfach - und
legt wesentliche Verwaltungsleis -
Ziel der Bundesregierung ist es laut
tung“ vor. Danach muss die digitale tungen auf Bundesebene fest, die in
Vorlage, die Verwaltung insgesamt zu
Beantragung und Erbringung staat- den kommenden fünf Jahren Ende-
modernisieren und dafür unter ande-
licher Leistungen „auf hohem Niveau zu-Ende digitalisiert werden. Ferner
rem Leistungen und Prozesse „Ende-
überall in Deutschland zum Standard sieht der Entwurf unter anderem für
zu-Ende“ zu digitalisieren, das heißt
werden“. Ein Meilenstein auf diesem Unternehmensleistungen eine „Digi -
in einem vollständig digitalen Prozess
Weg sei das im August 2017 in Kraft tal-Only“-Regelung nach spätestens
von der Beantragung über die Bear -
getretene Onlinezugangsgesetz (OZG) fünf Jahren vor, wie aus der Unter -
beitung bis zur Erbringung der Leis -
gewesen. Bund, Länder und Kom - richtung zudem hervorgeht. Danach
tung. Die Bearbeitungsdauer von An -
munen seien verpflichtet worden, bis regeln die im Entwurf enthaltenen
trägen könne so erheblich reduziert
Ende vergangenen Jahres alle Be - Änderungen die Bereiche, für die der
und Ressourcen auf Behördenseite
hördenleistungen auch elektronisch Bund die Gesetzgebungskompetenz
eingespart werden.
anzubieten. Der Bund biete mittler- hat und die „in zulässigem Maße in
weile 97 von 115 OZG-Leistungen Als nächste gesetzgeberische Maß - die Organisationshoheit der Länder
digital an und habe seine Pflichten nahmen wird in der Unterrichtung der eingreifen“.
aus dem Gesetz weitgehend erfüllt, „Gesetzentwurf zur Änderung des
Weitere Abschnitte der Unterrichtung
heißt es in der Vorlage weiter. Die Onlinezugangsgesetzes“ dargestellt.
widmen sich „begleitenden Maßnah -
meisten der für Unternehmen und Danach erleichtern die Änderungen
men zur Umsetzung des Onlinezu -
Bürger relevanten Leistungen würden im Gesetzentwurf die Umsetzung des
gangsgesetzes“, „weiteren Maßnah -
aber von Ländern und Kommunen OZG und beseitigen Hürden. Geregelt
men zur Beschleunigung der Ver -
ausgeführt; hier seien wegen der wird den Angaben zufolge etwa die
waltungsdigitalisierung“ sowie der
hohen Komplexität fast alle Leis - „Abschaffung“ der Schriftform für
„Zusammenarbeit von Bund, Ländern
tungen noch nicht in ganz Deutsch - die digitale Abwicklung von Online -
und Kommunen“.
land digital verfügbar. Die Länder diensten sowie die Verbindlichkeit
arbeiteten mit Hochdruck daran, die von Nutzerfreundlichkeit und . Auch (Deutscher Bundestag)
Anpassung der Besoldung und Versorgung
Die Bundesregierung hatte angekündigt, das Tarifergebnis aus dem April auf die Beamtinnen und Beamten des Bundes
übertragen zu wollen. Nun liegt der Gesetzentwurf vor. „Endlich kommt Bewegung in die Sache. Unsere Kolleginnen und
Kollegen haben lange auf diesen Gesetzentwurf gewartet. Aber besser spät als nie. Die vielen intensiven politischen
Gespräche des dbb waren damit erfolgreich. Es ist gut, dass die Bundesregierung hier bei der zeit- und inhaltgleichen
Übertragung ihr Wort gehalten hat. Gerade vor dem Hintergrund der schwierigen Haushaltsverhandlungen ist das ein
Signal des Respekts an die Kolleginnen und Kollegen“, sagte Friedhelm Schäfer, der Zweite Vorsitzende und Fachvorstand
für Beamtenpolitik des dbb, am 8. Juni 2023. „Besonders wichtig war uns, dass auch die Empfängerinnen und Empfänger
von Versorgungsbezügen entsprechend berücksichtigt werden und auch das ist gelungen. Nun gilt es, die notwendigen
formalen Schritte des Gesetzgebungsverfahrens schnell und sauber zu durchlaufen.“
Der vorgelegte Gesetzentwurf zu Besoldungs- und Versorgungsanpassungen sieht vor, dass im Jahr 2023 Sonder -
zahlungen zum Ausgleich für die stark gestiegene Inflation an Beamtinnen und Beamte in Höhe von insgesamt 3.000 Euro
steuerfrei gewährt werden. Dies gilt auch für die Versorgungsberechtigten des Bundes in Abhängigkeit der jeweils maß-
geblichen Ruhegehalts- und Anteilssätze in der Hinterbliebenenversorgung. Im Jahr 2024 ist zum 1. März eine Anhebung
der Dienst-, Amts- und Versorgungsbezüge um einen Sockelbetrag in Höhe von 200 Euro und anschließend um 5,3 Pro -
zent vorgesehen. Entsprechend einer Vereinbarung des Koalitionsvertrages enthält der Gesetzentwurf zudem eine Rege -
lung zur Wiederherstellung der Ruhegehaltfähigkeit der sogenannten Polizeizulage. Um eine möglichst zeitnahe Auszah -
lung der Sonderzahlung zu ermöglichen, soll das Gesetz spätestens am 12. Juli 2023 im Kabinett beschlossen werden.
(dbb)
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zbi nachrichten 2/3-23